Meine Spende als Privatperson
Sie können dem Konto des Fördervereins der Kinderklinik in Sankt Augustin e.V. eine einmalige Spende zukommen lassen oder unseren Verein periodisch mittels eines Dauerauftrags sowie durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen. Wir freuen uns, wenn Sie den Förderverein der Kinderklinik in Sankt Augustin e.V. anlässlich einer persönlichen Feier (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit etc.) anstelle von Geschenkwünschen begünstigen lassen. Häufig wird auch zum Gedenken an einen lieben Verstorbenen um eine Spende für den Förderverein der Kinderklinik in Sankt Augustin e.V. gebeten.
Seit dem 1. Januar 2002 akzeptieren Finanzämter im vereinfachten Spendennachweisverfahren bei Zuwendungen, die den Betrag in Höhe von 200,00 Euro nicht übersteigen, den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts in Verbindung mit dem Nachweis über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer. Durch den Bescheid des Finanzamtes Sankt Augustin vom 14.02.2006, St.-Nr. 222/5749/2303, sind wir als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStrG. von der Körperschaft befreit.
In jedem Fall danken wir allen Spenderinnen und Spendern!
Meine Testamentspende
Menschen, die ihr Erbe für das Wohlergehen und die optimale medizinische Versorgung von Kindern einsetzen wollen, können den Förderverein der Kinderklinik in Sankt Augustin e.V. in ihrem Testament bedenken. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um unseren Nachkommen ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen.
Bitte sprechen Sie uns an!